Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 26. September 2026 · Invoya (B2B)
Nachfolgend finden Sie die Vertragsbedingungen für die Nutzung von Invoya. Ergänzend gelten der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und die Datenschutzerklärung.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „Invoya“ (nachfolgend „Dienst“) zwischen dem Anbieter Christian Jahnke Dienstleistungen & KI-Marketing; vertreten durch Christian Jahnke; Gulisastraße 93, 56072 Koblenz, Deutschland; E-Mail: info@avunex.de; Telefon: +49 160 4445774; USt-IdNr.: DE450419644 (nachfolgend „Anbieter“, „wir“ oder „uns“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Mit Registrierung und Nutzung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Ergänzend gelten die jeweils unter /datenschutz und /avv veröffentlichten Fassungen der Datenschutzerklärung und des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV). Bei Widersprüchen gehen in datenschutzrechtlichen Fragen die Regelungen des AVV vor; im Übrigen gehen diese AGB vor.
§ 2 Vertragsschluss, Registrierung
(1) Die Darstellung des Dienstes auf der Website stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Durch Abschluss der Registrierung und ausdrückliche Bestätigung dieser AGB sowie des AVV gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter das Nutzerkonto freischaltet bzw. die Registrierung technisch bestätigt (Zugang zur Anwendung). Der Anbieter kann die Annahme ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung und im Onboarding wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; eine Weitergabe an unbefugte Dritte ist unzulässig.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung des Dienstes zur Erstellung, Validierung, Speicherung, zum Versand und Empfang elektronischer Rechnungen und Korrekturbelege (insbesondere XRechnung / ZUGFeRD) sowie zugehörige Funktionen (Archivierung inkl. Integritätsnachweisen, Teamverwaltung, Exporte, Audit-Protokollierung), jeweils im Rahmen des vom Kunden gewählten Tarifs.
(2) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der Tarifwahl veröffentlichten Leistungsbeschreibung (z. B. Tarifübersicht). Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst weiterzuentwickeln, Funktionen anzupassen, zu erweitern oder – sofern nicht wesentlicher Vertragsbestandteil – einzustellen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der Vertragszweck nicht ausgehöhlt wird.
(3) Der Anbieter schuldet keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung. Die inhaltliche Richtigkeit von Rechnungen, Steuerkennzeichen und Stammdaten obliegt ausschließlich dem Kunden.
(4) Eine Anbindung an externe Netze oder Clearingstellen (z. B. Peppol) ist nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich als verfügbare Funktion ausgewiesen und im Tarif enthalten ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für den Betrieb erforderlichen Stammdaten (insbesondere Firmenangaben, Anschrift, Steuernummer bzw. USt-IdNr., Bankverbindung soweit benötigt) rechtzeitig und korrekt bereit.
(2) Der Kunde ist für die rechtmäßige Erhebung und Einstellung personenbezogener Daten Dritter (z. B. Geschäftspartner) in den Dienst verantwortlich und stellt sicher, dass eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO vorliegt.
(3) Der Kunde unterlässt jede missbräuchliche Nutzung, insbesondere das Einspeisen von Schadsoftware, das Ausprobieren von Sicherheitslücken, automatisierte Abfragen jenseits bestimmungsgemäßer Schnittstellen sowie die Nutzung für rechtswidrige Inhalte.
(4) Der Kunde sichert seinen eigenen Zugang angemessen ab (starke Passwörter, gegebenenfalls Mehrfaktorauthentifizierung) und informiert den Anbieter unverzüglich über bekannte Missbrauchsfälle.
§ 5 Archivierung, GoBD, Exportfrist nach Vertragsende
(1) Während der Laufzeit des Nutzungsvertrags stellt der Anbieter technische Funktionen zur Speicherung und Archivierung von Belegdaten einschließlich Integritätsnachweisen bereit. Dies dient der Erbringung der SaaS-Leistung und ersetzt nicht die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Kunden.
(2) Die handels-, steuer- und goBD-rechtlichen Aufbewahrungspflichten für Rechnungs- und Belegdaten (regelmäßig zehn Jahre) liegen ausschließlich beim Kunden als Unternehmer. Der Anbieter übernimmt mit der technischen Archivierung während der Vertragslaufzeit keine Verpflichtung, diese gesetzlichen Fristen für den Kunden zu erfüllen oder Belegdaten nach Vertragsende dauerhaft für den Kunden vorzuhalten.
(3) Mit wirksamer Beendigung des Nutzungsvertrags (Kündigung, außerordentliche Beendigung oder sonstige Vertragsbeendigung) endet die Verpflichtung des Anbieters zur fortgesetzten Archivierung und Bereitstellung der Belegdaten. Der Zugang zum Dienst wird gesperrt, soweit nicht nachstehend etwas anderes geregelt ist.
(4) Nach Vertragsende räumt der Anbieter dem Kunden eine Exportfrist ein, innerhalb derer der Kunde einen vollständigen Export der bei dem Anbieter gespeicherten Beleg- und Archivdaten (einschließlich Originale und Audit-Trail) herunterladen kann. Die Exportfrist beträgt regelmäßig sechzig (60) Kalendertage ab Vertragsende, mindestens dreißig (30) und höchstens neunzig (90) Kalendertage; der konkrete Zeitraum wird dem Kunden bei Vertragsende mitgeteilt und kann durch technische Konfiguration innerhalb dieses Rahmens festgelegt sein.
(5) Der Anbieter weist den Kunden bei Vertragsende und rechtzeitig vor Ablauf der Exportfrist (regelmäßig sieben Kalendertage vorher) auf den bevorstehenden Fristablauf hin, soweit dem Anbieter eine gültige Kontakt-E-Mail des Kunden vorliegt. Der Kunde bleibt gleichwohl selbst dafür verantwortlich, den Export rechtzeitig zu sichern.
(6) Nach Ablauf der Exportfrist löscht der Anbieter die bei ihm gespeicherten Rechnungs-, Beleg- und Archivdaten des Kunden, soweit keine zwingende gesetzliche Speicherpflicht den Anbieter selbst trifft. Eigene Abrechnungs- und Buchhaltungsunterlagen des Anbieters über das Vertragsverhältnis mit dem Kunden bleiben hiervon unberührt und werden nach den für den Anbieter geltenden Fristen aufbewahrt.
(7) Der Kunde erkennt an, dass nach Löschung gemäß Absatz 6 eine Wiederherstellung der Belegdaten beim Anbieter nicht mehr möglich ist. Etwaige Ansprüche wegen unterlassenen Exports nach ordnungsgemäßer Mitteilung sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 6 Vergütung, Tarife, Zahlung
(1) Der Dienst wird in Tarifen (insbesondere Free, Solo, Business) mit unterschiedlichem Funktions- und Kontingentumfang angeboten. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Tarifwahl veröffentlichten Preise und Leistungsmerkmale. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
(2) Der Tarif „Free“ kann unentgeltlich genutzt werden; der Anbieter ist berechtigt, den Umfang unentgeltlicher Leistungen mit angemessener Ankündigung anzupassen oder einzustellen, soweit dem Kunden ein Wechsel in einen entgeltlichen Tarif oder die Kündigung zumutbar bleibt.
(3) Entgeltliche Tarife werden per Überweisung oder Dauerauftrag auf das in der Anwendung angegebene Konto des Anbieters bezahlt, monatlich im Voraus oder für zwölf Monate im Voraus. Zahlungen per Kreditkarte oder Lastschrift werden nicht angeboten. Der Kunde gibt bei der Zahlung den in der Anwendung angezeigten Verwendungszweck an. Der Anbieter schaltet den gewählten Tarif nach Eingang der Zahlung frei; bis dahin gilt der bisherige Tarif fort.
(4) Der Kunde kommt in Verzug, wenn er fällige Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist zahlt. Der Anbieter erinnert den Kunden an ausstehende Zahlungen. Bleibt die Zahlung auch danach aus, kann der Anbieter den Kunden in den Tarif „Free“ zurückstufen, den Zugang einschränken oder den Vertrag außerordentlich kündigen.
(5) Der Kunde kann in der Anwendung jederzeit den Wechsel in den Tarif „Free“ veranlassen. Der Wechsel wird zum Ende des bezahlten Zeitraums wirksam. Einen eingerichteten Dauerauftrag beendet der Kunde selbst.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit über die in der Anwendung vorgesehene Kündigungsfunktion oder in Textform gegenüber dem Anbieter kündigen. Bei entgeltlichen Abonnements endet der Vertrag zum Ende des bereits abgerechneten Abrechnungszeitraums, sofern nicht gesetzlich oder vertraglich etwas anderes gilt; unentgeltliche Tarife enden mit Zugang der Kündigung bzw. mit Wirksamwerden der technischen Kündigung.
(3) Der Anbieter kann den Vertrag ordentlich mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichem Vertragsverstoß, Missbrauch, Zahlungsverzug trotz Mahnung oder wenn die Fortsetzung dem Anbieter unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
(4) Mit Wirksamwerden der Kündigung gelten die Regelungen in § 5 zur Exportfrist und Löschung.
§ 8 Verfügbarkeit, Wartung, Support
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Wartungsfenster, Sicherheitsupdates und Störungen Dritter (Hosting, Authentifizierung, E-Mail-Zustellung) können die Nutzung vorübergehend beeinträchtigen.
(2) Der Anbieter informiert über wesentliche Störungen in geeigneter Weise (z. B. Statusseite), soweit zumutbar.
(3) Support erfolgt im Rahmen der für den jeweiligen Tarif ausgewiesenen Kanäle und Reaktionszeiten. Es besteht kein Anspruch auf individuelle Weiterentwicklung oder auf Bearbeitung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, soweit nicht gesondert vereinbart.
§ 9 Nutzungsrechte, Kundendaten
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, den Dienst bestimmungsgemäß über die bereitgestellten Schnittstellen zu nutzen.
(2) An den vom Kunden eingestellten oder erzeugten Beleg- und Inhaltsdaten verbleiben die Rechte beim Kunden. Der Anbieter darf diese Daten nur zur Vertragserfüllung, nach Maßgabe des AVV und soweit gesetzlich erlaubt verarbeiten.
(3) Der Kunde räumt dem Anbieter die für den Betrieb erforderlichen Nutzungsrechte an den eingestellten Inhalten ein, beschränkt auf den Vertragszweck.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Anbieters.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden aus fehlerhaften Angaben des Kunden, aus inhaltlich unrichtigen Rechnungen, aus unterlassenen Exporten nach § 5 oder aus der Nutzung des Dienstes entgegen diesen AGB.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Nutzung des Dienstes nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und – soweit der Anbieter als Auftragsverarbeiter tätig wird – nach Maßgabe des AVV.
(2) Mit Registrierung und Annahme dieser AGB kommt zugleich der unter /avv veröffentlichte AVV in der zum Zeitpunkt der Annahme geltenden Fassung zustande, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wird.
§ 12 Änderung der AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist (z. B. Gesetzesänderung, Rechtsprechung, technische Weiterentwicklung, Erweiterung oder Einschränkung von Leistungen) und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. E-Mail oder Hinweis in der Anwendung) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Ankündigungsfrist in Textform und nutzt den Dienst nach Inkrafttreten weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen wird in der Mitteilung hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ordentlich zu kündigen; dem Kunden stehen die Rechte nach § 5 zu.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorschreibt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.